Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden,
dazu muss keine praktische Prüfung abgelegt werden,
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit dieser Schlüsselzahl ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden die in der Fahrschule durchgeführt wird.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden Fahrzeugkombination.
Fahrzeuge (§ 6 FeV):
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig, lediglich der Führerschein muss nach Ablauf von 15 Jahren neu beantragt werden.
Einschluss: keiner da es keine eigenständige Fahrerlaubnis ist sondern nur eine Schlüsselzahl die zusätzlich erworben werden kann.
Mindestalter: für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre (BF17) = 17 Jahre.
Voraussetzungen: der Bewerber muss die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt haben; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden, sowie die Teilnahme an einer mindestens 7 Stündigen Fahrerschulung vorweisen.
Sonstiges: Keine praktische Prüfung, sondern nur ein Nachweis über die Teilnahme einer Fahrerschulung.